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Mittwoch 25 Januar 2012
1. Bekanntmachung Tag der Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters
Bekanntmachung
des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Serrig und über die Einreichung von Wahlvorschlägen
I.
Am Sonntag, dem 1. April 2012, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Serrig statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 15. April 2012, durchgeführt. Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters auf.
II.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Ortsgemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist am Dienstag, 14. Februar 2012, bis 18 Uhr, bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Str. 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
III.
Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), so weit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften.
IV.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim Wahlleiter der Ortsgemeinde Serrig, Ortsbürgermeister Franz-Josef Neises, Saarsteinstraße 7, 54441 Serrig
oder der
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Zimmer 25
Schlossberg 6, 54439 Saarburg
eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, 20. Febuar 2012, 18 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, Zimmer 25, 54439 Saarburg erhältlich.
Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Anschrift wie vor, kostenfrei abgegeben.
Saarburg, 23.01.2012
Ortsgemeinde Serrig
gez. Franz-Josef Neises
Ortsbürgermeister und Wahlleiter
Quelle: Saarburger Kreisblatt
Bearbeitet am: Mittwoch 01 Februar 2012 20:59
Kategorien: Bürgerinformationen